Ganz
ohne Regeln geht es in einer Gemeinschaft nicht. Daher hier unsere Flugordnung:
Flugzeiten: Motormodelle dürfen nur in der Zeit von 9:00 bis 12:30 Uhr und von 14:30 Uhr bis Sonnenuntergang,
längstens jedoch bis 20:00 Uhr betrieben werden. Der allgemeine Flugbetrieb endet spätestens um 20:00 Uhr.
Flugleitung: Flugbetrieb ist nur mit Flugleiter erlaubt. Das zuerst eintreffende Mitglied ist automatisch Flugleiter, das Zweite automatisch Stellvertreter.
Den Anweisungen des Flugleiters ist ohne Ausnahme Folge zu leisten.
Luftraum: Das Befliegen des südwestlichen Luftraumes in Richtung der Anlieger ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
Das An- und Überfliegen von Personen und des Parkplatzes ist verboten.
Flugbetrieb: Bei Flugmodellen mit Verbrennungsmotoren ist vor dem Erstflug eine Schallpegelmessung durchzuführen. Höchstgrenze sind 84 db/A.
Die Messung ist und in einem Meßprotokoll festzuhalten. Bei jeglicher Änderung am Modell (Antrieb, Luftschraube und Schalldämpfer)
ist die Messung zu wiederholen. Die Inbetriebnahme von Fernsteuerungen ist nur mit der entsprechenden Frequenzklammer erlaubt.
Ausnahme 2,4Ghz Anlagen.
Ferner dürfen nur Fernsteuerungen verwendet werden, die eine genehmigte Zulassungsurkunde zum Errichten und Betreiben
einer Funkanlage zur Fernsteuerung von Modellen vom Bundesamt für Zulassungen in der Telekommunikation besitzen.
Die Fläche zwischen Zaun und den Grasinseln ist als Vorbereitungsraum für die Piloten. Beim Laufenlassen der Motoren ist darauf zu achten,
dass sich keine Personen im und vor dem Luftschraubenkreis befinden. Auch eine Belästigung von Personen durch Abgase ist nach Möglichkeit zu vermeiden.
Die Piloten haben sich während des Fluges aus Sicherheitsgründen in einer lockeren Gruppe vor den Grasinseln aufzuhalten.
Starts und Landungen haben grundsätzlich gegen den Wind zu erfolgen mit ausreichendem Sicherheitsabstand zu Personen und dem Parkraum.
Bei ungünstigen Windrichtungen ist die Start- und Landebahn vorher festzulegen. Um Zusammenstöße zu vermeiden, sind kleinere und
schnellere Modelle gegenüber Größeren ausweichpflichtig. Motormodelle haben grundsätzlich Ausweichpflicht gegenüber Segelflugmodellen.
Gastflieger: Selbstverständlich bieten wir interessierten Modellfliegern die Möglichkeit, sich als Gastflieger am Flugbetrieb auf unserem Vereinsgelände zu beteiligen.
Gastflieger müssen eine Tagesmitgliedschaft erwerben.
Wir erheben dafür eine Gastfluggebühr in Form einer Spende. Die Höhe legt der Gast selber fest.
Über den schriftlichen Aufnahmeantrag (Eintragung in das Flugbuch reicht) entscheidet der Vorstand.
Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, erfolgt die Entscheidung durch den Flugleiter. Die Tagesmitgliedschaft endet mit der Beendigung des Flugbetriebs
am jeweiligen Tag. Die Gastfluggebühr wird vom jeweiligen Flugleiter entgegengenommen.
Bei dieser Gelegenheit wird dann auch der Versicherungsnachweis (Voraussetzung für die Tagesmitgliedschaft) durch den Flugleiter geprüft.
Der Flugleiter trägt den Gast in das Flugbuch ein und teilt ihm mit was es zu beachten gibt. (Flugordnung, örtliche Gegebenheit, etc.).
Durch die Eintragung im Flugbuch ist die Tagesmitgliedschaft abgeschlossen.
Ein Gastflieger kann den Platz und dessen Einrichtung nicht alleine benutzen. Er kann auch nicht Flugleiter sein.
Daraus resultierend muss zumindest ein Vereinsmitglied (Flugleiter) anwesend sein und den Gastfliegervertrag mit dem Gast abschließen.
Bei Bedarf wenn kein Mitglied ( Flugleiter) auf dem Platz anwesend ist: 1. Vorsitzender Uwe Jordan 04931-3920
Flugzonen: Siehe Skizze
1. Fliegen ist nur erlaubt in der Flugzone 1, östlich der Straße von Norden nach Süden.
2. Einzige Ausnahme ist die Flugzone 2, hier ist Starten bei Westwind nach Westen und die Landung von Westen bei Ostwind erlaubt.
3. Das Überfliegen der Flugverbotszone 3 ist Strengstens verboten.
4. Jeder Modellflieger ist verpflichtet, sich in das Flugbuch einzutragen.
5. Das Tieffliegen mit hoher Geschwindigkeit über die im Norden, Osten und Süden weidenden Pferde ist zu unterlassen.
Bei Zuwiderhandlung dieser Verordnung wird eine 4-wöchige Flugsperre angeordnet.
Ich hoffe ihr habt
Verständnis für diese Anordnung, denn ich bin sicher, ihr seid alle dafür,
dass wir unseren Flugplatz behalten.
Der Vorstand